, Sigrist Robin

Präventionsmassnahme im Zusammenhang mit der aktuellen Lage der Vogelgrippe

Aufgrund der behördlichen Anordnungen müssen unsere Bewohner des Geflügelstalls zu Ihrer Sicherheit bis mindestens zum 31. März 2025 im Innenbereich bleiben. Leider bedeutet dies, dass unsere Tiere in dieser Zeit für Besucher nicht sichtbar sind.

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir möchten Sie über die derzeitige Situation der Vogelgrippe im Kanton Aargau informieren. Der Tierpark Bad Zurzach befindet sich im Beobachtungsgebiet, was bedeutet, dass wir besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz unserer Tiere ergreifen müssen.

Aufgrund der behördlichen Anordnungen muss das Geflügel bis mindestens zum 31. März 2025 in ihren Ställen bleiben. Dies ist eine notwendige Maßnahme, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern und die Gesundheit unserer Tiere zu gewährleisten. Leider bedeutet dies, dass unsere Tiere in dieser Zeit für Besucher nicht sichtbar sein werden.

Wir verstehen, dass dies für viele von Ihnen enttäuschend sein mag. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die Gesundheit und das Wohl unserer Tiere haben für uns oberste Priorität.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Gemeinsam hoffen wir, dass sich die Situation bald verbessert und wir unsere Tiere wieder in ihrer gewohnten Umgebung präsentieren können.

Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf.

Ihr Team vom Tierpark Bad Zurzach